Unterhalt
Sie sind einer anderen Person zum Unterhalt verpflichtet und haben den Verdacht, dass er oder sie bereits mit einem neuen Partner zusammenlebt?
Sie haben Zweifel, dass die unterhaltsberechtigte Person tatsächlich, wie angegeben, keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht?
Der Nachweis, dass die unterhaltsberechtigte Person einer beruflichen/entgeltlichen Tätigkeit nachgeht bzw. in einer eheähnlichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt (eheähnliches Verhältnis), kann zur Neuberechnung der Unterhaltshöhe bzw. zur Verwirkung des Unterhaltsanspruches führen.
Wir führen derartige Ermittlungen dauerhaft und mit allen rechtlichen Erfordernissen durch und dokumentieren die Ergebnisse auf gerichtsverwertbare Art und Weise.