Arbeitszeitbetrug
Arbeitszeitbetrug
Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Mitarbeiter sich nicht an die vorgegebenen Arbeitszeiten halten und gehäuft früher „Feierabend machen“, als auf der Zeiterfassung vermerkt?
Ihnen wurde bereits von Kunden mitgeteilt, dass ihre Filiale bereits vor eigentlichem Ladenschluss geschlossen war?
Die Umsatzzahlen eines Außendienstlers sinken kontinuierlich, während die Spesenabrechnungen gleichbleiben?
Ein Mitarbeiter taucht bis zum Schluss auf der Arbeitszeiterfassung auf, obwohl dieser ganz sicher bereits vor Stunden gegangen ist?
Sie haben Zweifel, ob die dokumentierten Überstunden tatsächlich geleistet wurden?
Eine bewusste und vorsätzliche Täuschung in der Dokumentation der Arbeitszeit stellt einen schweren Vertrauensbruch im Arbeitsverhältnis dar, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Diese vorsätzlichen Täuschungen können unterschiedlich aussehen:
Nicht ein- und Ausstempeln bei Pausen
Mitarbeiter lassen sich von Kollegen ausstempeln und verlassen den Arbeitsplatz Stunden vor Arbeitsschluss
Erledigung privater Angelegenheiten im Rahmen der Arbeitszeit
„Abbummeln“ von Zeit, obwohl alle Arbeiten längst erledigt sind
Überstunden werden falsch notiert und „aufgerundet“
Kundentermine werden aufgeführt, obwohl diese nicht wahrgenommen werden