Unlauterer Wettbewerb
Ihr Mitbewerber läuft Ihnen zu oft über den Weg und sucht den Kontakt zu Ihren Mitarbeitern?
Unverständlicherweise haben Sie zu oft Probleme mit ihm?
Ihr Mitbewerber handelt zunehmend aggressiv, um Kunden abzuwerben?
Werbeaktionen und -veranstaltungen werden nachgeahmt?
Ihr Mitbewerber redet Sie schlecht?
Zeit, dass sie mal genau hinschauen lassen!
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fällt unter das so genannte Lauterkeitsrecht und dient dem Schutz des unverfälschten Wettbewerbs.
Geschäftliche Handlungen, die sich an Verbraucher richten oder diese erreichen, sind unlauter, wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen (UWG §3 Abs. 2).
Dies gilt für alle Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Tatbestände des unlauteren Wettbewerbs nach §4 und §7 des UWG sind beispielsweise:
Aggressive Verkaufsmethoden
Bestechung von Ihren Mitarbeitern
Irreführung
Nachahmung
Titelberühmung (ein Mitbewerber nennt sich „Meister“ ohne den Titel rechtmäßig erworben zu haben)
Vergleichende Werbung (wenn diese nicht sachlich wahr ist)
Verunglimpfung/Verleumdung (ein Mitbewerber macht sie „schlecht“ und verbreitet Unwahrheiten über Sie und/oder Ihr Unternehmen)