Datenschutzbeauftragte
Wir sind auch als Datenschutzbeauftragte gemäß den gesetzlichen Verordnungen und Gesetzen geschult und zertifiziert.
Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu) am 25.05.2018 wurden einige neue Bestimmungen erlassen, an die sich öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zu halten zu haben.
Hierzu gehören neben den allgemeinen Auflagen zur rechtmäßigen und sicheren Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch das Führen und Erstellen von Verzeichnissen, die Dokumentation von Verarbeitungsvorgängen, die Sicherstellung der Integrität von bestehenden Systemen, sowie unter Umständen die Benennungspflicht eines Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO und BDSG Neu §38.
Demnach ist ein Unternehmen (Nicht öffentliche Stelle) zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn:
- Mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
- Personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der Markt-/Meinungsforschung verarbeitet werden, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.
Sie sind sich unsicher, ob Sie diesen Bestimmungen gerecht werden?
Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Im Rahmen unserer Dienstleistung als externe Datenschutzbeauftragte unterstützen und beraten wir Sie in allen Aspekten des Datenschutzes und helfen Ihnen dabei, die Vorgaben nach DSGVO und BDSG-Neu umzusetzen.
Wir überprüfen nicht nur Ihre Systeme und erstellen Ihnen die benötigten Verzeichnisse und Dokumente, sondern dienen auch als direkte Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden im Falle von datenschutzrechtlichen Prüfungen.