Recht

Rechtsgrundlagen


Wenn private Ermittler tätig werden, brauchen sie eine Rechtsgrundlage für ihr Handeln. Diese Rechtsgrundlage wird uns in fast allen Fällen durch das Bundesdatenschutzgesetz an die Hand gegeben.

Unser Kunde muss uns ein sog. "berechtigtes Interesse" nachweisen, damit wir die entsprechenden Daten aufnehmen, sammeln und verwerten dürfen. Die juristischen Anforderungen dafür sind jedoch in der Regel sehr gering.

Die Normen des Arbeitsrechtes, Unterhaltsrechtes, Sorgerechtes, Erbrechtes, Familienrechtes, des privaten Rechtes im Allgemeinen und nicht zuletzt des Strafrechtes ermöglichen uns, die Tätigkeiten aufzunehmen.

Wir geben gerne darüber Auskunft, ob in Ihrem speziellem Fall ein berechtigtes Interesse gegeben ist.

Alle unsere Maßnahmen gründen auf dem Grundgesetz und den speziellen Rechtsgebieten. Wir wollen, dass Sie Ihr Recht - wenn nötig - auch vor Gericht durchsetzen können.

Kostenerstattung

Die Kosten einer Detektei sind nicht selten bei der Gegenseite einklagbar und erstattungsfähig. Diesbezüglich existiert mittlerweile eine große Anzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen, die es Ihnen als Auftraggeber erleichtert, dass Ihre Kosten für unsere Beauftragung erstattet werden. In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten geben wir gern darüber Auskunft.

Detektei Hanneken / Privat- und Wirtschaftsdetektei
Zur Mühle 4 - 26826 Weener
Tel: (+49) 04953-709870

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